Allgemeine Informationen zum Integrationsfachdienst

Die Integrationsfachdienste (IFD) in Hessen sind Fachberatungsstellen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, chronischen und psychischen Erkrankungen.

Die Mitarbeiterinnen der Integrationsfachdienste beraten, begleiten und informieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Rahmen der Eingangsberatung werden der Beratungsbedarf und die verantwortlichen Leistungsträger geklärt.

Schweigepflicht und Datenschutz sind selbstverständlich die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Die Dienstleistungen der Integrationsfachdienste sind für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber kostenlos.

Der IFD des IB in Hessen

Der Internationale Bund (IB) unterhält in Hessen zwei Integrationsfachdienste:

Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung

Der IFD

  • berät bei Problemen in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen
  • hilft bei der Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
  • unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung

Das Ziel ist

  • die Stabilisierung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen für Menschen mit Behinderung
  • die passgenaue Vermittlung.

Zusätzlich helfen wir beim Übergang von der Schule in den Beruf, unterstützen bei der Praktikums- oder
Probearbeitsplatzsuche und helfen beim Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wir sind der richtige Ansprechpartner für all Ihre Fragen im Bereich Schwerbehinderung und Arbeitsleben.

Dienstleistungen für Arbeitgeber

Der Integrationsfachdienst steht den Arbeitgebern mit Rat und Tat zur Seite. Das Angebot (vor Ort im Betrieb als Inhouse-Schulungen) umfasst Informationen:

  • zur Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung (inkl. Prämienzahlungen)
  • zum Umgang mit Problemen bzgl. der Arbeitsfähigkeit oder des Arbeitsplatzes von  Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb
  • zur Betriebsberatung rund um Fragen der Behinderung und Gesundheitsfürsorge
  • zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Wann können Sie die Integrationsfachdienste in Anspruch nehmen?

Sie sind schwerbehindert, d.h. Sie haben einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr (GdB) oder sind gleichgestellt (GdB 30-40) oder von Behinderung bedroht?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Sie können unsere Beratung auch in Anspruch nehmen, wenn Sie einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) gestellt haben.

Sprechen Sie mit Ihrem Reha-Berater darüber oder nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Sie sind Arbeitgeber und möchten Menschen mit Schwerbehinderung einstellen oder Sie beschäftigen Menschen mit Schwerbehinderung und haben Beratungsbedarf?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Auftraggeber

Die Integrationsfachdienste Main-Kinzig in Hanau und Darmstadt-Dieburg in Darmstadt werden beauftragt:

  • vom Landeswohlfahrtsverband Hessen
  • dem Integrationsamt
  • der Agentur für Arbeit
  • dem Kommunalen Jobcenter/der Kreisagentur für Beschäftigung/dem Kommunalen Center für Arbeit
  • und anderen Rehabilitationsträgern in Hessen.

Kooperationspartner

Wir arbeiten mit allen wesentlichen Akteuren zusammen:

  • der Agentur für Arbeit
  • dem Kommunalen Jobcenter/der Kreisagentur für Beschäftigung/dem Kommunalen Center für Arbeit
  • den unterschiedlichsten Betrieben und Unternehmen
  • Fachärzten und Kliniken
  • den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • den (Förder-)Schulen
  • dem Berufsbildungswerk Südhessen
  • den Anbietern von Aus- und Weiterbildungen
  • den Interessenvertretern von Menschen mit (Schwer-)Behinderung
  • anderen Beratungsstellen
  • u.v.a.m.

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